Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) – onono
Stand: 17.11.2025
1. Vertragsgegenstand
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software „onono“.
Lizenzgeber:
Matthias Wagner, Einzelunternehmen
Am Kirchenberg 4/4
3392 Gerolding, Österreich
2. Vertragsabschluss
Der Lizenzvertrag kommt zustande, sobald die Zahlung des vereinbarten Entgelts über den Checkout (z. B. Stripe) erfolgt ist. Durch die Installation oder Nutzung der Software akzeptierst du diese Vertragsbedingungen.
3. Lizenzgewährung
Mit dem Erwerb erhältst du eine persönliche, nicht übertragbare Kauflizenz. Voll-Lizenzen gelten unbefristet, Ausbildungslizenzen bis zum Ende der eigenen Psychotherapieausbildung (siehe Punkt 9).
- Die Lizenz gilt ausschließlich für dich als Lizenznehmer:in persönlich.
- Du darfst die Software auf mehreren eigenen Geräten installieren und ausschließlich für den Betrieb deiner eigenen Praxis nutzen.
- Weitergabe, Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung oder Verkauf der Software oder des Lizenzschlüssels an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
- Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Lizenzschlüssel bei Missbrauch oder unzulässiger Weitergabe zu deaktivieren.
4. Nutzungseinschränkungen
Du darfst die Software nicht verändern, dekompilieren, entschlüsseln, disassemblieren oder in sonstiger Weise ein Reverse Engineering durchführen. Ebenso ist jede Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (z. B. Lizenzschlüssel, Code-Obfuskation) untersagt.
Du verpflichtest dich, deine Systeme angemessen zu schützen und bist selbst verantwortlich für die Sicherheit deines Betriebssystems, Passwörter und aktueller Schutzsoftware (z. B. Virenschutz).
5. Datenschutz und Patientendaten
Die Software läuft vollständig offline, alle Daten werden ausschließlich lokal auf deinen Geräten gespeichert.
Der Lizenzgeber hat keinen Zugriff auf deine Daten und übernimmt keine Verantwortung für deren Verarbeitung. Du bist allein verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Datenschutz- und Schweigepflichtbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Psychotherapiegesetzes.
6. Datensicherung (Backups)
Du bist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien (Backups) deiner Daten anzulegen. Es wird empfohlen, mindestens einmal wöchentlich vollständige Datensicherungen durchzuführen und diese an einem getrennten Speicherort aufzubewahren.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste aufgrund fehlender oder unzureichender Backups.
7. Updates und Weiterentwicklung
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates, Upgrades oder funktionale Erweiterungen bereitzustellen. Etwaige Aktualisierungen oder Verbesserungen erfolgen durch den Lizenzgeber freiwillig und ohne Rechtsanspruch.
8. Gewährleistung und Haftung
Vor dem Kauf steht eine kostenlose Testversion zur Verfügung, um die Eignung der Software zu prüfen.
Die Software wird „wie gesehen“ bereitgestellt. Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf wesentliche Mängel, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall kann der Lizenzgeber nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Eine weitergehende Gewährleistung besteht nicht.
Der Lizenzgeber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist ausgeschlossen für:
- Datenverlust
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Hardwareprobleme oder Fremdsoftware
- Mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen
Geldwerte Ansprüche aus Gewährleistung oder Schadenersatz sind auf das gezahlte Lizenzentgelt begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
9. Vertragslaufzeit und Beendigung
Voll-Lizenzen laufen unbefristet.
Ausbildungslizenzen gelten zunächst für die Dauer von drei Jahren und enden automatisch zum Ende der eigenen Psychotherapieausbildung. Sie können nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn du dem Lizenzgeber eine schriftliche Bestätigung über den fortlaufenden Ausbildungsstatus zusendest.
Die Lizenz endet außerdem automatisch bei Verstößen gegen diese Vereinbarung, insbesondere bei unzulässiger Weitergabe, Missbrauch oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.
Im Falle der Beendigung bist du verpflichtet, die Software und Lizenz sowie alle Kopien vollständig zu deinstallieren und zu löschen.
10. Lizenz-Upgrade
Ausbildungslizenzen können jederzeit, auch nach Ablauf der ursprünglichen Lizenz, zu unbefristeten Voll-Lizenzen upgegradet werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer Bestätigung über den zuvor abgeschlossenen Kauf einer Ausbildungslizenz sowie die Zahlung der entsprechenden Upgradegebühr.
Der Preis für das Upgrade entspricht errechnet sich aus der Preisdifferenz zwischen Ausbildungs- und Voll-Lizenz zum Zeitpunkt des Upgrades.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Lizenzgebers.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.